Zuständige Institutionen der Schweiz
Wer als Ärztin oder Arzt im Ausland eine Tätigkeit aufnehmen möchte, sieht sich mit zahlreichen Vorschriften und Richtlinien konfrontiert. Auch für ausländische Ärztinnen und Ärzte ist der Weg in die Schweiz nicht ganz einfach. Welche gesetzlichen Vorgaben gelten und wer sind die zuständigen Behörden? Welche Diplome aus welchen Ländern sind anerkannt? Wo sind die notwendigen Bewilligungen zu erhalten? Die Wegleitung des SIWF verschafft einen ersten Überblick.
Rechtliche Grundlagen und Anerkennung ausländischer Diplome und Facharzttitel
Arztdiplome und Facharzttitel der Mitgliedstaaten der EU und der Schweiz werden gegenseitig anerkannt. Rechtliche Grundlage dazu bildet das Freizügigkeitsabkommen und die für die Schweiz anwendbare EU-Richtlinie 2005/36. Für die Anerkennung von ausländischen Arztdiplomen und Facharzttiteln ist die Medizinalberufekommission (MEBEKO) zuständig.
Bundesamt für Gesundheit BAG
MEBEKO
Ressort Weiterbildung
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 94 83
MEBEKO-Ausbildung@bag.admin.ch