Bei unseren Aktivitäten zu Hause und in unserer Freizeit kann es passieren, dass wir unsere Augen verletzen. Häufig handelt es sich dabei um Verletzungen, die im Rahmen von Hobbys (Gartenarbeit, Heimwerken) oder Hausarbeit (Verätzungen, Quetschungen) auftreten. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang die Vorbeugung, z. B. durch das Tragen einer Schutzbrille bei der Arbeit im Garten oder in der Werkstatt.
Wenn die Augenoberfläche durch scharfe oder unscharfe Gegenstände (z. B. Holzstöcke, Äste, Kinder- oder Tiernägel, Pappbögen usw.) gestreift wird, kommt es häufig zu einer Verletzung der Hornhaut oder der Bindehaut (Kratzer, Abschürfungen, Schnitte). Die Hornhaut ist sehr empfindlich und eine Verletzung verursacht starke Schmerzen, Tränenfluss und Lichtempfindlichkeit. Verletzungen der Bindehaut verursachen oft oberflächliche Blutungen.
In beiden Fällen sollte sofort eine Augenärztin oder ein Augenarzt aufgesucht werden, wobei ein Reiben der Augen zu vermeiden ist.
Bei Haus- und Freizeitaktivitäten kann es passieren, dass ein Fremdkörper in das Auge gelangt. Die Symptome sind Reizung, Tränenfluss und Rötung. Das Auge kann mit sauberem Wasser oder Kochsalzlösung ausgespült werden; wenn keine Besserung eintritt, sollte eine Augenärtzin oder ein Augenarzt aufgesucht werden. Je nachdem, wo sich der Fremdkörper befindet, ist die Entfernung mehr oder weniger einfach und kann Spuren (Narben) hinterlassen.
Wird das Auge von einem stumpfen Gegenstand (z. B. Ellbogen, Besenstiel, Sektkorken usw.) getroffen, kann es zu einer Prellung des Augapfels mit Schwellung, Blutung, Schmerzen und Sehstörungen kommen. Bei Sehstörungen sollte sofort eine Augenärtzin oder ein Augenarzt aufgesucht werden; in der Zwischenzeit darf das Auge nicht gerieben werden.
Bei Reinigungsarbeiten mit giftigen Produkten kann es passieren, dass ein Spritzer des Reinigungsmittels in ein Auge gelangt. Rasches und gründliches Ausspülen mit sauberem Wasser ist dann unerlässlich. Suchen Sie eine Augenärztin oder einen Augenarzt auf und nehmen Sie das betreffende Produkt (oder ein Foto des Etiketts) mit.
Im Alltag kann es auch zu schwereren Verletzungen kommen, bei denen stechende Körper (Klingen, Schraubenzieher...) oder - vor allem bei älteren Menschen - Stürze mit Augentrauma gegen stumpfe Gegenstände (z.B. die Kante eines Nachttisches) einen Riss in der Augenwand verursachen. In diesen Fällen sind die Wunden nicht mehr nur oberflächlich, sondern durchziehen die Augenwand und erfordern eine sofortige Behandlung in einem spezialisierten Zentrum.
Scharfe Gegenstände (Klingen, Glassplitter) können Schnitt- und Risswunden an den Augenlidern verursachen. Bei oberflächlichen Schnittwunden reicht eine Desinfektion aus; tiefere und größere Wunden sollten von einer Fachärztin oder einem Facharzt genäht werden. Decken Sie die Wunde in der Zwischenzeit mit steriler Gaze ab.